Allgemeine Geschäftsbedingungen

Livestreaming

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Streampark GmbH & Co. KG – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

Die Leistungen des Dienstleisters beinhalten in Abhängigkeit der gewählten Optionen Konzeption, Planung, Einkauf, Setup, Aufbau, Development, Livestreaming, Encoding und Hosting über ein oder mehrere CDN (Content Delivery Network).

Die Hardware wird vom Dienstleister in Kooperation mit den Technikern des Kunden vor Ort installiert und getestet. Auf Anfrage können zusätzliche Leistungen über eine schriftliche Erweiterung des Angebots erfolgen.

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

Hierunter zählen insbesondere:

  • Projektmanagement

    Der Dienstleister evaluiert im Vorfeld alle technischen Anforderungen des Auftraggebers und organisiert Miete, Einkauf, Lieferung, Setup und Testing der Hard- und Software.

  • Produktion

    Der Dienstleister stellt für den Studioaufbau entsprechend der Projektanforderungen das benötigte Personal und die erforderliche Hard- und Software zur Verfügung.

  • Testing

    Der Dienstleister testet alle Hard- und Softwarekomponenten vor Ort und schult bei Bedarf die Mitarbeiter des Auftraggebers.

Der Dienstleister geht bei den angebotenen Leistungen von folgenden Annahmen aus:

  • Bühne, Möblierung, Installationen, Schallschutz, Regieplätze und sonst. technologische Anforderungen (Beamer, TV, Monitor, Internetanschluss/ WLAN, welche nicht im Angebot enthalten sind, stehen bei Projektumsetzung nach Absprache zur Verfügung.
  • Es steht eine dedizierte Internetleitung mit mind. 10 Mbit Upload für den unterbrechungsfreien Upstream der Liveübertragung zur Verfügung.

Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Hierbei garantiert der Auftraggeber folgende Voraussetzungen:

  • Rechtzeitige Lieferung aller für die Produktion benötigten Informationen
  • Zugang zu den Räumlichkeiten vor Ort
  • Rechtzeitige Information aller involvierten technischen und administrativen Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten für die Durchführung von IT-Setup, Installation, Produktion Auf- und Aufbau.
  • Projektmanagementleistungen auf Kundenseite.
  • Schriftliche oder telefonische Verfügbarkeit aller entscheidungsbefugten Ansprechpartner innerhalb des Projektzeitraums.
  • Einhaltung von Terminen und Deadlines.
  • Fristgemäße Abnahmen von Leistungen entsprechend der Vereinbarungen bzw. nach Aufforderung mit entsprechender Fristsetzung.

Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftrag in Kooperation mit Partnern durchzuführen oder Teile des Projekts oder das gesamte Projekt an Dritte weiterzuleiten, bzw. Dritte zu beauftragen.

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Nicht von diesem KVA abgedeckte Leistungen

Änderungen / Korrekturen von bereits abgenommenen Dokumenten bzw. Dateien, die innerhalb der Produktion eine Schlüsselrolle einnehmen und den weiteren Produktionsverlauf entscheidend beeinflussen.

Beratung, konzeptionelle, grafische oder redaktionelle Tätigkeiten außerhalb der Realisierung des beschriebenen Projekts.

Beratung, Programmierung oder Development welche über die per Script bereitgestellten Player hinausgehen.

Service-Dienstleistung im Zusammenhang mit der Publikation von VodCasts, Video On Demand über Videoservice Dienstleister, wie z.B., Youtube, iTunes oder vergleichbaren Portal-Anbietern.

Encoding-, Transcoding, IT und Hosting-Dienstleistungen außerhalb der Realisierung des beschriebenen Projekts.

Alle weiteren Änderungen und Anpassungen, welche nicht in diesem KVA aufgeführt sind.

Arbeitszeiten über Netto 8 Stunden pro Tag bzw. ausserhalb der Kernarbeitszeit von 8:00 - 18:30 Uhr oder Wochenendarbeit welche nicht Bestandteil des Angebots sind.

Preise und Zahlungsbedingungen

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

Für Bestellungen von Hardware oder Software ist nach Auftragsvergabe eine Anzahlung in Höhe von 70% der Auftragssumme zu leisten. Sämtliche weitere Leistungen des Dienstleisters werden nach Aufwand (Tagessätzen) oder entsprechend des vorliegenden Angebotes abgerechnet.

Alle erworbenen Materialien und Güter sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Falls nicht anders vereinbart werden Reisekosten und Spesen der Mitarbeiter des Dienstleisters sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gesondert abgerechnet. Reisezeiten werden mit 50% der jeweiligen Stundensätze des Dienstleisters berechnet.

Haftung und allgemeines

Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister ab Projektstart rechtzeitig alle nötigen Informationen oder Rohmaterialien zur Verfügung, welche für die Umsetzung des Projekts im vereinbarten Zeitraum benötigt werden. Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch Verzögerung von Lieferanten, fehlerhaftes oder nicht nach vereinbarter Norm geliefertes Rohmaterial oder falsche oder verspätete Informationen entstanden sind. Wenn die Verzögerung des Projektabschlusses den Zeitraum der geplanten Projektabwicklung aufgrund verspäteter oder versäumter Lieferung der benötigten Rohdaten oder Informationen um 20 Werktage überschreitet, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Projekt abzuschließen und laut vorliegendem Angebot zu verrechnen. Alle weiteren Dienstleistungen werden darüber hinaus über weitere Projektaufträge abgewickelt.

Außerplanmäßige Kosten, die bei der Abwicklung des Auftrages entstanden sind und nicht durch den Dienstleister verschuldet wurden (Telefonate, Fahrten, etc.), werden vom Dienstleister nach Projektabschluss zusätzlich mit üblichem Tagessatz Netto verrechnet.

Der Dienstleister verpflichtet sich, dass produzierte Material zum vereinbarten Lieferzeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Verpackung und Versand an einen bestimmten Ort sind nicht im Preis inbegriffen. Mängel bei dem gelieferten Material, die nachweislich durch den Dienstleister entstanden sind, werden vom Dienstleister innerhalb einer Frist von 20 Werktagen nach Projektende laut Vertrag kostenlos nachgebessert. Nach Ablauf der Frist werden Nachbesserungen mit dem üblichen Tagessatz verrechnet.

Vor der Produktion muss vor Ort eine ausfallsichere und stabile Internetverbindung sichergestellt werden. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle oder Störungen der Infrastruktur des Auftraggebers.

Der Dienstleister haftet nicht für entstandene Kosten bzgl. Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema), Übertragungsgebühren, Rundfunkverträgen, sonst. Gebühren oder durch eine Rechtsverletzung entstandene rückwirkende Forderung von Dritten.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Sonstige Bestimmungen

Dieser Vertrag umfasst die gesamten bis zum Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstands getroffenen Vereinbarungen. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind mit dem Abschluss dieses Vertrages gegenstandslos. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung i.S. von § 127 Abs. 2 BGB.

Der Dienstleister hat das Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere diese in Präsentationen einzubauen. Ferner wird dem Dienstleister das Recht eingeräumt, den Projektnamen, den wesentlichen Inhalt des Projekts und den Projektpartner Dritten gegenüber zu Werbezwecken offen zu legen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Webhosting und CDN

Vertragsbedingungen

Die Firma Streampark GmbH & Co. KG und deren Leistungen für CDN, Webhosting, Colocation und Serverhousing – nachstehend Anbieter genannt – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners – nachstehend Kunde genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Zustandekommen des Vertrags

Durch Unterzeichnung dieses Dokuments unterbreitet der Kunde gegenüber dem Anbieter ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, eine Invitatio ad offerendum. Er ist an sein Angebot für die Dauer von vier Wochen nach Eingang des Vertrages beim Anbieter gebunden.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Antrages innerhalb vier Wochen schriftlich bestätigt.

Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den Auftragnehmer ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Auftragnehmers erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

Die Angebote des Anbieters sind stets frei bleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.

Kündigung

Es wird eine Vertragsmindestlaufzeit von einem Jahr vereinbart.

Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote – insbesondere Angebote mit jährlicher Zahlungsweise – können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart löscht Streampark im Falle einer Kündigung alle vom Auftraggeber gelieferten Daten entsprechend der DSGVO-Richtlinien von allen Plattformen und/oder Datenträgern pünktlich zum Vertragsende.

Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an.

Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag oder Angebot.

Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Die Kunden sind rechtzeitig über Änderungen zu informieren.

Basis-Support für Anfragen bzgl. der CDN, VoD und Webhosting Leistungen

Supportanfragen, die eine von Streampark bereitgestellte Plattform betreffen, sind - sofern sie durch Konsultation bereitgestellter Dokumentation, Hilfe oder Wissensdatenbank nicht vom Auftraggeber selbst geklärt werden können - über die bereitgestellten Support-Kanäle an Streampark zu richten. Der Auftraggeber erhält für seine Supportanfrage während der Geschäftszeiten innerhalb von 6 Stunden eine Empfangsbestätigung per eMail. Erfolgt eine Anfrage außerhalb der Geschäftszeiten, erhält der Auftraggeber eine Reaktion am kommenden Werktag.

Der Streampark-Support ist in der Regel an 5 Werktagen in der Woche von 9:00 - 18:00 Uhr per eMail unter info@streampark.tv oder per Telefon unter +49 (0)30 / 609 875 900 erreichbar.

Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart, beträgt die maximale Reaktionszeit auf eine Supportanfrage innerhalb der Geschäftszeiten von Streampark 24 Stunden. Die Umsetzung von vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen erfolgt je nach Komplexitätsgrad innerhalb von 5 Werktagen.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren

b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.

Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,

  • die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen;
  • nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern;
  • einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten,
  • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist;
  • strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen;
  • dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen;
  • sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben.
  • Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Anbieter entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten;

d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;

f) für den Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

g) nach Abgabe einer Störungsmeldung des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag.

Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1.b) und 1.c) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

In den Fällen des Absatzes 1.c) ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.

Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Anbieterdienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht dem Anbieter gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Anbieters erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

Zahlungsbedingungen

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu dem in individuellen Vertrag aufgeführten Festpreisen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Der jeweils anfallende Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.

Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt des Anbieters sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf Anbieterseite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung

Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von >90 % im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

  • der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
  • die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, den Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, dem Anbieter nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen – insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen – wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.

Verfügbarkeit der Dienste

Der Anbieter bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich angekündigt. Der Anbieter wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich und zu einer für den Kunden günstig gelegenen Uhrzeit, beispielsweise nachts, beseitigen.

Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Anbieter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

Der Anbieter erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der Anbieter die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

Haftung und Haftungsbeschränkungen

Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Berlin in der Bundesrepublik Deutschland.

Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.

Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

Website Entwicklung

Geltungsbereich

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung der Leistungen der Streampark GmbH & Co. KG (im Folgenden Auftragnehmer), die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

Zustandekommen des Vertrages

Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den Auftragnehmer ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Auftragnehmers erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Beratung, Konzeption, Design, Entwicklung, CMS Integration, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.).

Der Auftragnehmer erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der Auftragnehmer dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte dem Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Preise und Zahlung

Die Leistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung fällig.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

Eine gesonderte Vergütung gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,
  • in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  • außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Alle erworbenen Materialien und Güter sind bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers.

Falls nicht anders vereinbart werden Reisekosten und Spesen der Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie Erfüllungs- und Verrichtungshilfen gesondert abgerechnet. Reisezeiten werden vom Auftragnehmer mit 50 % der jeweiligen Stundensätze berechnet.

Für die Bestellung von Hardware oder Software ist nach der Auftragsvergabe eine Anzahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme zu leisten. Sämtliche weiteren Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand (Tagessätzen) oder entsprechend des vorliegenden Angebots abgerechnet.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Der Kunde muss damit rechnen, dass der Auftragnehmer Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Auftragnehmer Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  • Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit der Auftragnehmer ihre vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe der vom Auftragnehmer zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  • Der Auftragnehmer und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  • oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder den Auftragnehmer damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht, inkl. telefonischer oder schriftlicher Kontaktdaten und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn der Auftragnehmer dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Wenn Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen des Auftragnehmers wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabiler Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen des Auftragnehmers.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem Auftragnehmer über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

Der Auftragnehmer nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

Der Auftragnehmer kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Auftragnehmer dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.

Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, das Logo des Auftragnehmers und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von des Auftragnehmers zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden vom Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch den Auftragnehmer ausgebessert oder ausgetauscht. Der Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde dem Auftragnehmer binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

Haftung

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

Datenschutz und Geheimhaltung

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch den Auftragnehmer auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch den Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können vom Auftragnehmer an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Firma ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen den Abschnitt - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Auftragnehmer fristlos kündigen.

Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Berlin soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.

Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.

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